DIE RICHTIGE
VORBEREITUNG

THEORETISCHE
AUSBILDUNG

ZUERST DIE ARBEIT,
DANN DIE FREIHEIT

Folgende Unterlagen werden für den Führerscheinantrag benötigt:

  • ein biometrisches Lichtbild.
  • Personalausweis oder Reisepass.
  • Teilnahmenachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs.
  • Sehtest, der nicht älter als 2 Jahre ist.

Zusätzliche Informationen für Lastkraftwagenfahrer/innen:

  • medizinisches und augenärztliches Gutachten.

Zusätzliche Informationen für Busfahrer/innen:

  • medizinisches und augenärztliches Gutachten mit Reaktionstest.
  • Führungszeugnis beantragen.

THEORETISCHE
AUSBILDUNG

ZUERST DIE ARBEIT,
DANN DIE FREIHEIT

Folgende Unterlagen werden für den Führerscheinantrag benötigt:

  • ein biometrisches Lichtbild.
  • Personalausweis oder Reisepass.
  • Teilnahmenachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs.
  • Sehtest, der nicht älter als 2 Jahre ist.

Zusätzliche Informationen für Lastkraftwagenfahrer/innen:

  • medizinisches und augenärztliches Gutachten.

Zusätzliche Informationen für Busfahrer/innen:

  • medizinisches und augenärztliches Gutachten mit Reaktionstest.
  • Führungszeugnis beantragen.

LEHRPLÄNE

Die Lehrpläne der theoretischen Ausbildung liegen in unserer Fahrschule aus. Der Besuch des theoretischen
Unterrichts ist Pflicht.

Die Anzahl der Unterrichtsstunden ist je nach beantragter Führerscheinklasse verschieden. In der angefügten
Tabelle kannst Du die Anzahl aller Stunden ablesen.

* leistungsbeschränkt
** gemeinsamer Erwerb

Klassen

Grundstoff
(bei Vorbesitz einer
Führerscheinklasse)

Zusatzstoff
(Zusatz für das
jeweilige Fahrzeug)

A

12h (6h)

4h

A*

12h (6h)

4h

A1

12h

4h

AM

7h

B

12h (6h)

BE

10h

C

6h

4h

bei Vorbesitz C1/D1

6h

2h

bei Vorbesitz D

6h

4h

CE

6h

10h + 4h

C+CE**

6h

6h

C1

6h

2h

bei Vorbesitz D1/D

6h

C1E

6h

C1+C1E**

6h

6h

T

12h (6h)

2h

L

12h

18h

D

6h

12h

bei Vorbesitz C1

6h

8h

bei Vorbesitz C/D1

6h

DE

10h

D1

6h

4h

bei Vorbesitz C1/C

6h

D1E

DIE RICHTIGE
AUSFÜHRUNG

PRAKTISCHE
AUSBILDUNG

DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG
BESTEHT AUS:

 

  • Grundausbildung.
  • besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten).
  • verbinden und trennen (bei Anhängerklassen).
  • Prüfungsvorbereitung.
  • Abfahrtkontrolle (bei LKW- und Busklassen).
  • Sicherkeitskontrolle (bei PKW- und Motorradklassen).
  • Grundausbildung.
  • besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten).
  • verbinden und trennen (bei Anhängerklassen).
  • Prüfungsvorbereitung.
  • Abfahrtkontrolle (bei LKW- und Busklassen).
  • Sicherkeitskontrolle (bei PKW- und Motorradklassen).

GRUND-
AUSBILDUNG

In der Grundausbildung üben wir gemeinsam alle für die Verkehrssicherheit wichtigen
Ausbildungsinhalte und prüfen Deine Vorkenntnisse. Einen kleinen Vorgeschmack findest Du hier 🙂

Fahrtechnische
Vorbereitung
der Fahrt

Anfahren und
Schalten in der
Ebene, Steigung
und im Gefälle

Abbiegen und
Fahrstreifen-
wechsel

Rückwärts-
fahren und
Wenden

Halten und
Parken

Beachtung von
Ampeln und
Verkehrszeichen

Angepasste
Fahrgeschwin-
digkeit

Überholen

Vorfahrt

Verhalten an
Bahnübergäng-
en/Baustellen
etc.

Verhalten bei
Kindern und
alten Menschen

Gefahren früh-
zeitig erkennen

Vermeiden von
risikoreichen
Verkehrssitua-
tionen

Umweltscho-
nendes und
sparendes
Fahren

Gefahr-
bremsung

SONDERFAHRTEN

Erst wenn die Grundausbildung gut sitzt, darf der Fahrlehrer mit den Sonderfahrten beginnen.

Klasse A
Klasse B
Klasse C
Klasse
A, A1
Überlandfahrt
Autobahnfahrt
Nachfahrt
A
5h
4h
3h
A1
5h
4h
3h
Klasse
B, BE
Überlandfahrt
Autobahnfahrt
Nachfahrt
B
5h
4h
3h
BE
3h
1h
1h
Klasse
C, CE
Überlandfahrt
Autobahnfahrt
Nachfahrt
C
5h
2h
3h
CE
5h
2h
3h

DIE RICHTIGE
WEITERBILDUNG

DIE GRUND –
QUALIFIKATION

PFLICHT FÜR GEWERBLICHE ZWECKE

Die Grundqualifikation ist Pflicht für
selbstständige und angestellte Fahrer/innen,
die zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit
folgenden Kraftfahrzeugen unterwegs sind:

Fahrzeuge mit über 3,5
Tonnen (+ im Güterkraft- und
Werkverkehr).

Nur mit der Fahrerlaubnis der
Klassen C1, C1E, C und CE.

Fahrzeuge mit mehr als
8 Fahrgästen im
Personenverkehr.

Nur mit der Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE.

Die im Güterkraft- und
Werkverkehr
eingesetzt werden.

Gilt für Fahrer/innen die
ihren Führerschein vor dem
10.09.2009
erworben haben.

Die im Personenverkehr
eingesetzt werden.

Gilt für Fahrer/innen die
ihren Führerschein vor dem
10.09.2008
erworben haben.

DIE GRUND –
QUALIFIKATION

NORMAL ODER BESCHLEUNIGT

Gesetzlich kann man zwischen der normalen, beschleunigten und der beschleunigten Grundqualifikation für Umsteiger unterscheiden.
Alle Nachweisarten bieten wir an.

Normale
Grundqualifikation

Die normale Grundqualifikation kann mit 18 Jahren absolviert werden. Der LKW-Führerschein muss hierfür jedoch bereits vorhanden sein.

Beschleunigte
Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation kann hingegen erst mit 21 Jahren absolviert werden. Zudem muss an einem 140-stündigen Lehrgang zu je 60 Minuten teilgenommen werden.

Beschleunigte / Umsteiger
Grundqualifikation

Für die Prüfung ist die Teilnahme einer entsprechenden Schulung verpflichtend (Zeitumfang für Umsteiger 35 Stunden, für Quereinsteiger 96 Stunden, im Regelfall 140 Stunden).

NEU-
EINSTEIGER

Bei den C – Klassen (C1, C1E, C und CE) ist eine beschleunigte Grundqualifikation
bzw. Grundqualifikation für Führerscheinneulinge gesetzlich vorgeschrieben.

LERNINHALTE

Nach Erwerb der Grundqualifikation müssen die Kenntnisse innerhalb von fünf Jahren in
einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden. Für die Weiterbildung ist ausschließlich
die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.

MODULE
KLASSE C

Modul 1: Eco-Training und Assistenzsysteme
Modul 2: Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber
Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
Modul 4: Schadensprävention
Modul 5: Ladungssicherung optimieren

MODULE
KLASSE D

Modul 1: Eco-Training und Assistenzsysteme
Modul 2: Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber
Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
Modul 4: Schadensprävention
Modul 5: Sicherheit von Ladung und Fahrgast