DAS SIND
UNSERE KLASSEN

Alle Führerscheinklassen auf einen Blick

Bescheinigung Mofa
Führerscheinklasse AM

Beschreibung

Bei der MOFA-Bescheinigung dürfen einspurige Fahrräder mit einem Hilfsmotor, die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht werden.

Bei der Klasse AM dürfen leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Der Hubraum beträgt maximal 50 cm3 mit einer Leistung von maximal 4 kW.

Alter

ab 15

bei der MOFA-Bescheinigung.

ab 16

bei der Klasse AM.

Sonstiges
Kein Vorbesitz einer Führerscheinklasse erforderlich.

Führerschein-
KLASSE A1

Beschreibung
Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf nicht mehr als 0,1 kW/kg haben.

Alter

ab 16

Sonstiges
Beinhaltet die Klasse AM.

Führerschein-
KLASSE A2

Beschreibung
Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf nicht mehr als 0,2 kW/kg haben. Diese dürfen nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sein.

Alter

ab 18

Sonstiges
Beinhaltet die Klassen A1 und AM.

Führerschein-
KLASSE A

Beschreibung
Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Alter

ab 20

für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

ab 24

für Krafträder bei direktem Zugang.

Sonstiges
Beinhaltet die Klassen A2, A1 und AM.

Führerschein-
KLASSE B

Beschreibung
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Alter

ab 17

bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren.

ab 18

Sonstiges
Beinhaltet die Klassen AM und L.

Führerschein-
KLASSE BE

Beschreibung
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Alter

ab 17

bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren.

ab 18

Sonstiges
Vorbesitz der Klasse B nötig.

Führerschein-
KLASSE C, CE

Beschreibung
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen ausgelegt und gebaut sind. Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg bestehen.

Alter

ab 18

nach erfolgter Grundqualifikation.

ab 21

Sonstiges
C:
Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
CE: Vorbesitz der Klasse C erforderlich. Beinhaltet Klasse C1E, BE und T sowie DE bei Besitz von D.

Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis beträgt 5 Jahre.

Führerschein-
KLASSE C1, C1E

Beschreibung
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen ausgelegt und gebaut sind. Die Fahrzeugkombination aus dem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger der mehr als 750 kg wiegt, darf nicht das Gesamtgewicht von 12.000 kg übersteigen.

Alter

ab 18

Sonstiges

C1: Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
C1E: Vorbesitz der Klasse C1 erforderlich. Beinhaltet Klasse BE sowie D1E bei Besitz von D1.

Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis beträgt 5 Jahre.

Führerschein-
KLASSE D

Beschreibung
Kraftfahrzeuge die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Alter

ab 18

nach oder während dem Abschluss einer Berufsausbildung bei Fahrten ohne Gäste.

ab 18

nach oder während dem Abschluss einer Berufsausbildung im Linienverkehr bis 50 km.

ab 20

nach oder während dem Abschluss einer Berufsausbildung im Straßenverkehr.

ab 21

nach erfolgter Grundqualifikation oder beschleunigter Grundqualifikation.

ab 23

nach beschleunigter Grundqualifikation.

ab 24

Sonstiges
Vorbesitz der Klasse B erforderlich. Beinhaltet Klasse D1. Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis beträgt 5 Jahre.

Führerschein-
KLASSE T, L

Beschreibung

Zugmaschinen (Klasse T) dürfen die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreiten. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen dürfen die Höchstgeschwindkeit von 40 km/h nicht überschreiten.

Zugmaschinen (Klasse L) dürfen die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten. Bei einer Kombination aus Fahrzeug und Anhänger, darf die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h überschreiten.

Alter

ab 16

für die Klasse L.

ab 16

für die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.

ab 18

für die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

Sonstiges
Kein Vorbesitz einer Führerscheinklasse erforderlich. Klasse T beinhaltet die Klassen AM und L.

Bescheinigung Mofa
Führerscheinklasse AM

Beschreibung

Bei der MOFA-Bescheinigung dürfen einspurige Fahrräder mit einem Hilfsmotor, die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht werden.

Bei der Klasse AM dürfen leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Der Hubraum beträgt maximal 50 cm3 mit einer Leistung von maximal 4 kW.

Alter

ab 15

bei der MOFA-Bescheinigung.

ab 16

bei der Klasse AM.

Sonstiges
Kein Vorbesitz einer Führerscheinklasse erforderlich.

Führerschein-
KLASSE A1

Beschreibung
Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf nicht mehr als 0,1 kW/kg haben.

Alter

ab 16

Sonstiges
Beinhaltet die Klasse AM.

Führerschein-
KLASSE A2

Beschreibung
Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf nicht mehr als 0,2 kW/kg haben. Diese dürfen nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sein.

Alter

ab 18

Sonstiges
Beinhaltet die Klassen A1 und AM.

Führerschein-
KLASSE A

Beschreibung
Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Alter

ab 20

für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

ab 24

für Krafträder bei direktem Zugang.

Sonstiges
Beinhaltet die Klassen A2, A1 und AM.

Führerschein-
KLASSE B

Beschreibung
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Alter

ab 17

bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren.

ab 18

Sonstiges
Beinhaltet die Klassen AM und L.

Führerschein-
KLASSE BE

Beschreibung
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Alter

ab 17

bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren.

ab 18

Sonstiges
Vorbesitz der Klasse B nötig.

Führerschein-
KLASSE C, CE

Beschreibung
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen ausgelegt und gebaut sind. Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg bestehen.

Alter

ab 18

nach erfolgter Grundqualifikation.

ab 21

Sonstiges
C:
Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
CE: Vorbesitz der Klasse C erforderlich. Beinhaltet Klasse C1E, BE und T sowie DE bei Besitz von D.

Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis beträgt 5 Jahre.

Führerschein-
KLASSE C1, C1E

Beschreibung
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen ausgelegt und gebaut sind. Die Fahrzeugkombination aus dem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger der mehr als 750 kg wiegt, darf nicht das Gesamtgewicht von 12.000 kg übersteigen.

Alter

ab 18

Sonstiges

C1: Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
C1E: Vorbesitz der Klasse C1 erforderlich. Beinhaltet Klasse BE sowie D1E bei Besitz von D1.

Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis beträgt 5 Jahre.

Führerschein-
KLASSE D

Beschreibung
Kraftfahrzeuge die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Alter

ab 18

nach oder während dem Abschluss einer Berufsausbildung bei Fahrten ohne Gäste.

ab 18

nach oder während dem Abschluss einer Berufsausbildung im Linienverkehr bis 50 km.

ab 20

nach oder während dem Abschluss einer Berufsausbildung im Straßenverkehr.

ab 21

nach erfolgter Grundqualifikation oder beschleunigter Grundqualifikation.

ab 23

nach beschleunigter Grundqualifikation.

ab 24

Sonstiges
Vorbesitz der Klasse B erforderlich. Beinhaltet Klasse D1. Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis beträgt 5 Jahre.

Führerschein-
KLASSE T, L

Beschreibung

Zugmaschinen (Klasse T) dürfen die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreiten. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen dürfen die Höchstgeschwindkeit von 40 km/h nicht überschreiten.

Zugmaschinen (Klasse L) dürfen die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten. Bei einer Kombination aus Fahrzeug und Anhänger, darf die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h überschreiten.

Alter

ab 16

für die Klasse L.

ab 16

für die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.

ab 18

für die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

Sonstiges
Kein Vorbesitz einer Führerscheinklasse erforderlich. Klasse T beinhaltet die Klassen AM und L.

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